Finden Sie den Witz!

Uli Hoeneß wurde heute, ein halbes Jahr früher als geplant, freigelassen!
Verständnisfrage: War er davor überhaupt so richtig „drin“?
Denn unser Vorzeigebürger ist gemütlich daheim aufgestanden, hat ausgiebig gefrühstückt und sich dann so gegen 10:30 Uhr zum Knast fahren lassen, um noch bevor der Chauffeur einen Parkplatz finden konnte, zum Mittagessen wieder daheim zu sein. (Anm. des Autors: in Fachkreisen nennt man das Freigang!)
Hierzu ein Zitat aus tagesschau.de:

„Seltene Ausnahme!
Üblicherweise werden Haftstrafen erst nach zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt. Paragraph 57 des Strafgesetzbuchs ermöglicht aber in Ausnahmefällen die Aussetzung der Strafe schon nach der Hälfte der Zeit. Die Bewährungszeit wurde im Fall von Hoeneß auf drei Jahre festgelegt. Er darf sich in dieser Zeit strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen.“

Weiter der Text so:
„Bei der Entscheidung zugunsten des 64-Jährigen wurden unter anderem dessen Persönlichkeit, sein Vorleben, die Umstände der Tat und das Verhalten während der Haft berücksichtigt. Hoeneß habe sich trotz seiner Position stets in die Gefangenengemeinschaft integriert, so das zuständige Gericht. Bei seinen zahlreichen Ausgängen sei es zu keinen Beanstandungen gekommen. Den Schaden habe der ehemalige FC-Bayern-Chef durch Rückzahlungen in Millionenhöhe wieder gutgemacht.“

Uli Hoeneß war also ein netter Steuerhinterzieher mit einer tollen Persönlichkeit! Deswegen greift bei ihm diese Sonderregelung.

Daraus lernen wir:
Wenn Sie mal verurteilt werden, seien Sie nett, spenden viel und integrieren sich gut in die Gefängnisgemeinschaft. Problematisch wird das nur, wenn Sie nicht so viel Geld zum Spenden haben. Sollten Sie also planen, irgendwann straftätig zu werden, gehen Sie vorher regelmäßig einmal im Quartal für fünf Minuten in die Suppenküche und helfen dort aus! Stellen Sie aber sicher, dass es jemand bemerkt. 


Darf‘s a bisserl mehr sein?

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